Im Überblick
Eine barrierefreie Website lässt sich auch mit Screenreader, nur per Tastatur oder bei eingeschränktem Sehvermögen bedienen. Dazu gehören ausreichende Kontraste, beschriebene Bilder und eine logische Struktur. Seit Juni 2025 verlangt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) das für viele Angebote an Verbraucher, etwa Online-Shops und Buchungen.
Was heißt das für dich?
Ob das BFSG dich betrifft, hängt von deinem Angebot und deiner Firmengröße ab. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen. Unabhängig vom Gesetz gilt: Eine gut lesbare, klar aufgebaute Seite hilft allen Besuchern.
Beispiel aus der Praxis
Hellgraue Schrift auf weißem Hintergrund sieht schick aus, ist aber für viele schwer lesbar. Mit dunklerem Text liest sich die Seite für alle besser.
Häufige Fragen
Muss meine Website barrierefrei sein? Das lässt sich nur im Einzelfall beantworten. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.

